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- Charta für Barrierefreiheit und Inklusion
1. Allgemeine Verpflichtungen
Bei Innovaworld Learning bekräftigen wir unseren Willen, Weiterbildung für alle zugänglich zu machen – einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Unser Ziel ist es, gleiche Rechte und Chancen beim Zugang zu unseren Schulungen sicherzustellen, unabhängig von persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Einschränkungen.
2. Beauftragte*r für Inklusion
Innerhalb der Organisation wurde eine Ansprechperson für Inklusion benannt.
Sie ist die bevorzugte Kontaktperson für:
- Empfang, Zuhören und Orientierung der betroffenen Personen;
- Analyse spezifischer Bedürfnisse;
- Koordination der notwendigen Anpassungen mit dem pädagogischen und administrativen Team.
Kontakt der Ansprechperson für Inklusion:
Name: PRINCE GOODALL Kerri-Ann
E-Mail: kerriann@innovaworld-learning.com
Telefon: +33 6 30 70 89 43
3. Mögliche Anpassungen
Je nach den geäußerten Bedürfnissen können wir umsetzen:
- Anpassungen der Unterrichtszeiten und des Lerntempos;
- Angepasste Lernmaterialien (digital, Großdruck, Audio usw.);
- Individuelle Begleitung;
- Angepasste Prüfungsmodalitäten (zusätzliche Zeit, angepasste Materialien, mündlich statt schriftlich usw.);
- Verbesserte Barrierefreiheit in unseren Schulungsräumen (Präsenz) oder über unsere digitalen Werkzeuge (Online).
4. Partnerschaften und Ressourcen
Innovaworld Learning stützt sich auf:
- Institutionelle Partner (AGEFIPH, FIPHFP, MDPH, Cap Emploi usw.), um geeignete Lösungen zu finden;
- Eine regelmäßige Beobachtung bestehender Maßnahmen, um die besten Alternativen anzubieten.
5. Betreuung und kontinuierliche Verbesserung
Jede Anfrage wird mit einer individuellen und vertraulichen Betreuung behandelt.
Die umgesetzten Anpassungen werden während der gesamten Schulung bewertet und bei Bedarf angepasst.
Die Charta wird im Rahmen unseres Qualitätsmanagements jährlich überprüft.